- Untersuchungsrichter
- Un|ter|su|chungs|rich|ter 〈m. 3〉 Richter, der in Strafsachen die Voruntersuchung leitet
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Un|ter|su|chungs|rich|ter, der:Richter, der bei Strafverfahren die Voruntersuchung leitet.* * *
Untersuchungsrichter,der vor der Erhebung der öffentlichen Anklage mit der Untersuchung einer Straftat betraute Richter. Das deutsche Strafverfahrensrecht kennt die Institution des Untersuchungsrichters nicht. Vielmehr liegt das Schwergewicht der Ermittlung in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt, in das der Ermittlungsrichter eingeschaltet werden kann. Andere Rechtssysteme, z. B. das der Schweiz (Gesetz über die Bundesstrafrechtspflege sowie kantonale Prozessrechte, hier zum Teil Verhörrichter genannt), Österreichs (§§ 88 ff. StPO) sowie Frankreichs kennen den Untersuchungsrichter (französisch »juge d'instruction«).* * *
Un|ter|su|chungs|rich|ter, der: Richter, der bei Strafverfahren die Voruntersuchung leitet: Der Schütze ... wurde gestern dem U. vorgeführt (MM 11. 7. 78, 17).
Universal-Lexikon. 2012.